Diese Vertragsbedingungen spezifizieren das Vertragsverhältnis zwischen dem Einzelunternehmen "ZETT Zoltan Zolcer" (im folgenden "ZETT" genannt) und dem Kunden, welcher die Dienstleistungen von ZETT in Anspruch nimmt. Mit Vertragsunterzeichnung werden diese Vertragsbedingungen dem Kunden (spätestens) bekannt gegeben und von ihm als Bestandteil des Vertrages akzeptiert.
Der Beginn des Vertragsverhältnisses wird individuell zwischen dem Kunden und ZETT schriftlich vereinbart.
Das Vertragsverhältnis kann durch jede Vertragspartei schriftlich und unter Wahrung einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Aus wichtigen Gründen kann das Vertragsverhältnis jederzeit gekündigt werden.
Die Leistungen, die durch ZETT zu erbringen sind, werden individuell mit dem Kunden vereinbart. ZETT verpflichtet sich zur sorgfältigen Ausführung unter Beachtung der ihm zur Verfügung stehenden unternehmerischen und technischen Ressourcen. ZETT ist berechtigt, zur Erfüllung Dritte beizuziehen.
Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wahrgenommenen Tatsachen, die zur geschäftlichen Geheimsphäre des jeweils anderen gehören.
Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht nach Beendigung des Vertragsverhältnisses im bisherigen Umfang weiter.
ZETT haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit seitens ZETT entstanden sind.
ZETT übernimmt keine Gewährleistung für Störungen oder Ausfälle der Dienstleistungen. Insbesondere ist ZETT nicht haftbar für Schäden, welche durch kriminelle Aktivitäten von Dritten wie Phishing, DoS-Attacken, Hacking oder sonstiger Schadsoftware verursacht werden.
Soweit gesetzlich zulässig, schliesst ZETT jede Haftung für direkte oder indirekte Schäden für sich selbst als auch für die von ZETT zur Vertragserfüllung eingesetzten Dritten aus. Dies gilt insbesondere für Folgeschäden, wie z.B. die Haftung für entgangenen Gewinn, sowie die Haftung für den Verlust von Daten oder für Ansprüche Dritter.
ZETT haftet nicht, wenn es aus Gründen, die ZETT nicht zu vertreten hat, an der zeitgerechten oder sachgemässen Erfüllung von Leistungen am Vertrag gehindert wird. Die für die Erfüllung vorgesehenen Termine werden entsprechend der Dauer der Einwirkung der von ZETT nicht zu vertretenden Umstände erstreckt.
Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Gebühren geht das Arbeitsresultat in das Eigentum des Kunden über. Die Schutzrechte am Arbeitsresultat stehen ebenfalls dem Kunden zu. Bei nur anteilmässiger Leistungsvergütung durch den Kunden bleiben alle Schutzrechte am Arbeitsresultat bei ZETT.
ZETT hat das Recht, die Ideen, Konzepte und Verfahren in Bezug auf Informationsverarbeitung, welche ZETT bei der Ausführung von Dienstleistungen erworben hat, bei der Ausführung von Arbeiten ähnlicher Art für andere Kunden zu verwenden.
ZETT behält sich das Recht vor, diese Vertragsbedingungen jederzeit zu ändern. Diese Änderungen werden dem Kunden in schriftlicher Form oder in anderer in Text wiedergebaren Form mitgeteilt und gelten als akzeptiert, sofern der Kunde nicht innert Monatsfrist erklärt, dass er mit den Änderungen nicht einverstanden ist.
Für allfällige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sind die Gerichte in Zürich 2 zuständig. Schweizerisches Recht ist anwendbar.
Zürich, im Februar 2021
Zoltan Zolcer
Splügenstrasse 6
8002 Zürich
T +41 (44) 776 33 33
F +41 (44) 776 33 34
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