Vertragsbedingungen


Anwendungsbereich

Diese Vertragsbedingungen spe­zifizieren das Vertragsverhältnis zwischen dem Einzel­unternehmen "ZETT Zoltan Zolcer" (im folgenden "ZETT" genannt) und dem Kunden, welcher die Dienstleistungen von ZETT in Anspruch nimmt. Mit Vertragsunterzeichnung werden diese Vertrags­bedingungen dem Kunden (spätestens) bekannt gegeben und von ihm als Bestandteil des Vertrages akzeptiert.

Beginn, Dauer und Beendigung des Vertragsverhältnisses

Der Beginn des Vertragsverhältnisses wird individuell zwischen dem Kunden und ZETT schrift­lich vereinbart.

Das Vertragsverhältnis kann durch jede Vertrags­partei schriftlich und unter Wahrung einer drei­monatigen Kündigungsfrist auf Ende eines Kalender­monats gekündigt werden.

Aus wichtigen Gründen kann das Vertrags­verhältnis jederzeit gekündigt werden.

Leistungen und Support

Die Leistungen, die durch ZETT zu erbringen sind, werden individuell mit dem Kunden vereinbart. ZETT verpflichtet sich zur sorgfältigen Ausführung unter Beachtung der ihm zur Verfügung stehenden unternehmerischen und technischen Ressourcen. ZETT ist berechtigt, zur Erfüllung Dritte beizuziehen.

Geheimhaltung

Die Vertragsparteien verpflichten sich gegen­seitig zur Geheimhaltung aller im Zusammen­hang mit dem Vertragsverhältnis wahr­genommenen Tat­sachen, die zur geschäft­lichen Geheimsphäre des jeweils anderen gehören.

Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht nach Beendigung des Vertragsverhältnisses im bis­herigen Umfang weiter.

Haftung und Gewährleistung

ZETT haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit seitens ZETT entstanden sind.

ZETT übernimmt keine Gewährleistung für Störungen oder Ausfälle der Dienstleistungen. Insbesondere ist ZETT nicht haftbar für Schäden, welche durch kriminelle Aktivitäten von Dritten wie Phishing, DoS-Attacken, Hacking oder sonstiger Schad­software verursacht werden.

Soweit gesetzlich zulässig, schliesst ZETT jede Haftung für direkte oder indirekte Schäden für sich selbst als auch für die von ZETT zur Vertrags­erfüllung eingesetzten Dritten aus. Dies gilt insbesondere für Folgeschäden, wie z.B. die Haftung für entgangenen Gewinn, sowie die Haftung für den Verlust von Daten oder für Ansprüche Dritter.

ZETT haftet nicht, wenn es aus Gründen, die ZETT nicht zu vertreten hat, an der zeitgerechten oder sachgemässen Erfüllung von Leistungen am Vertrag gehindert wird. Die für die Erfüllung vorgesehenen Termine werden entsprechend der Dauer der Einwirkung der von ZETT nicht zu vertretenden Umstände erstreckt.

Rechte am Arbeitsresultat

Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Gebühren geht das Arbeitsresultat in das Eigentum des Kunden über. Die Schutzrechte am Arbeits­resultat stehen ebenfalls dem Kunden zu. Bei nur anteilmässiger Leistungsvergütung durch den Kunden bleiben alle Schutzrechte am Arbeits­resultat bei ZETT.

ZETT hat das Recht, die Ideen, Konzepte und Verfahren in Bezug auf Informations­verarbeitung, welche ZETT bei der Ausführung von Dienst­leistungen erworben hat, bei der Ausführung von Arbeiten ähnlicher Art für andere Kunden zu verwenden.

Schlussbestimmungen

ZETT behält sich das Recht vor, diese Vertragsbedingungen jederzeit zu ändern. Diese Änderungen werden dem Kunden in schriftlicher Form oder in anderer in Text wiedergebaren Form mitgeteilt und gelten als akzeptiert, sofern der Kunde nicht innert Monatsfrist erklärt, dass er mit den Änderungen nicht einverstanden ist.

Für allfällige Streitigkeiten aus dem Vertrags­verhältnis sind die Gerichte in Zürich 2 zuständig. Schweizerisches Recht ist anwendbar.

 

Zürich, im Februar 2021

Zoltan Zolcer
Splügenstrasse 6
8002 Zürich
 

T   +41 (44) 776 33 33
F   +41 (44) 776 33 34


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